Allgemeine Geschäftsbedingungen starcalling GmbH
§ 1 Präambel
Die starcalling GmbH (nachfolgend starcalling genannt) ist ein Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen jeder Art auf dem Gebiet der Mobilfunk- und Festnetztelephonie,
der Internetnutzung und des Servicenummernbereichs sowie Zahlungssystemen im Bereich Kreditkarten
und Lastschriften für den nationalen und internationalen Markt. Sie sondiert, verhandelt und schließt
Rahmenverträge mit nationalen und internationalen Carrier und Netzbetreibern im Bereich
Servicerufnummern und IN-Lösungen (Intelligentes Netz), entwickelt, vertreibt und vermarktet
Telekommunikationsdienstleistungen. Für den Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt, erbringt
starcalling Telekommunikationsdienstleistungen und hiermit im Zusammenhang stehende
Dienstleistungen wie weltweite Abrechnungs-Dienstleistungen für Servicerufnummern, Nutzung und
Routing von Mehrwertdienstrufnummern, Audiotext-Lösungen, Fax-Services, Dialer und SMS Dienste.
§ 2 Geltungsbereich
(1) starcalling erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen
sowie ggf. zusätzlich veröffentlichter Besonderer Geschäftsbedingungen oder Preislisten. Die Geltung
abweichender Geschäftsbedingungen oder Regelungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Insbesondere gilt das Stillschweigen der starcalling auf abweichende Angebote eines Kunden nicht als
Annahme des Angebots.
(2) Diese AGB gelten, wenn der Kunde Dienstleistungen jeder Art von der starcalling in Anspruch
nimmt.
(3) Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen des
jeweiligen, zwischen den Parteien vereinbarten Dienstes, sofern solche jeweils bestehen. Die
Besonderen Geschäftsbedingungen enthalten die jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten
und sind neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
§ 3 Definitionen
Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, mit der starcalling über einen Vertragsschluss verhandelt
oder der starcalling Service-Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen starcalling und einem Kunden, ungeachtet der Art ihrer
Durchführung, jede Änderung und jeder Zusatz hierzu, sowie sämtliche Vorgänge, einschließlich von
Rechtshandlungen, die sich auf Vorbereitung und Erfüllung dieser Vereinbarung beziehen.
§ 4 Vertragsbestimmungen
§ 4.a. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag des Kunden zustande, sobald dem Kunden eine
schriftliche Bestätigung von starcalling zugeht. Der Kunde ist an seinen Auftrag sechs Wochen
gebunden. starcalling bleibt in der Annahme der Aufträge frei.
(2) Der Vertrag kann auch durch Routing oder Einräumung der Nutzungsmöglichkeit einer
Mehrwertdienstrufnummer geschlossen werden, wenn sich hieraus deutlich ein entsprechender Wille von
starcalling zum Vertragsschluss ergibt.
(3) Im Übrigen kommt eine Vereinbarung vorbehaltlich der Regelung der Absätze 1 und 2 nur zustande,
wenn starcalling einen Auftrag elektronisch bestätigt hat oder wenn starcalling den Auftrag ausführt. Eine
Annahme durch Stillschweigen ist ausgeschlossen.
(4) starcalling ist berechtigt vor Abschluss des Vertrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem
Zweck können mit der Einwilligung des Kunden Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.
(5) starcalling ist nicht an Angebote, Spezifikationen oder Quotierungen gebunden, die lediglich als
Einladung zur Abgabe eines Angebotes dienen.
§ 4.b. Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Telefonmehrwertdienstes und dessen tatsächlicher
Nutzungsmöglichkeit bzw. mit der Ausführung des Routings der Mehrwertdienstrufnummer. Der Vertrag
wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§ 4.c. Vertragsänderungen
(1) starcalling ist jederzeit berechtigt diese AGB einseitig ohne Zustimmung des Kunden zu ändern.
Diese Änderungsmöglichkeit gilt auch für die Besonderen Geschäftsbedingungen und die darin
enthaltenen Tarife und Leistungsbeschreibungen. Hierbei können die Besonderen
Geschäftsbedingungen oder Teile dieser einzelnen Leistungen isoliert geändert werden.
(2) starcalling wird dem Kunden wesentliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mitteilen.
(3) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung
außerordentlich kündigen und hierbei die Kündigung auch auf einzelne Leistungen beschränken, sofern
die Bedingungen erheblich zu Ungunsten des Kunden geändert werden. Dies gilt insbesondere bei
erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Kunden.
Werden nur einzelne Leistungen geändert, besteht auch nur insoweit ein Kündigungsrecht des Kunden
für diese einzelnen Leistungen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird
die Änderung, zu dem in der Änderungsmitteilung genannten Zeitpunkt, wirksam. Das Kündigungsrecht
ist ausgeschlossen, soweit Änderungen nicht zu Ungunsten des Kunden erfolgen.
(4) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4.d. Vertragsbeendigung
(1) Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden,
sofern nicht eine anderweitige Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag endet dann mit Ablauf
dieser Vertragszeit.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, soweit nicht mit dem
Kunden eine Vereinbarung getroffen wurde, die das Schriftformerfordernis durch die elektronische
Signatur nach der Maßgabe des § 126 a BGB ersetzt.
(3) Beide Vertragsparteien sind zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn wesentliche
Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den jeweils anderen nicht eingehalten und die
beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht
behoben werden, sofern der Mangel von einer Vertragspartei zu vertreten ist.
(4) Bei rechtswidriger Nutzung der Mehrwertdiensterufnummer durch den Kunden kann starcalling den
Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, Schadenersatz verlangen, sowie die
Mehrwertdiensterufnummer sofort sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen
Gründen bleibt hiervon unberührt.
(5) Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus Vereinbarungen nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig
erfüllt, befindet er sich im Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, vorausgesetzt, für die Erfüllung
der Verpflichtung wurde ein fester Termin genannt. starcalling ist dann berechtigt die Erfüllung aller
Vereinbarungen auszusetzen, bis die Leistung durch den Kunden erbracht oder sichergestellt ist; oder die
betreffende Vereinbarung auch ganz oder teilweise aufheben.
(6) Im Falle der Insolvenz, Schließung oder Auflösung der Gesellschaft des Kunden, werden sämtliche
Vereinbarungen mit dem Kunden kraft Gesetzes aufgelöst, es sei denn starcalling verlangt die Erfüllung
spezifischer Vereinbarungen oder Teilen davon.
(7) Im Falle der Kündigung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet sämtliche
vertrauliche Informationen von starcalling, die sich in seinem Besitz befinden, zurückzugeben oder diese
Informationen unverzüglich zu zerstören, nicht mehr zu verwenden und geheim zu halten.
§ 5 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
(1) Der Kunde hat starcalling immer rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen,
die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Vereinbarung nützlich oder notwendig sind. Er wird deswegen
uneingeschränkt mit starcalling zusammenarbeiten.
(2) Soweit Störungen auftreten, hat der Kunde diese unverzüglich an die bekanntgegebene Rufnummer
innerhalb der üblichen Geschäftszeiten an starcalling zu melden.
(3) Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der
Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so trägt der Kunde die hieraus
resultierenden Kosten und Schäden selbst.
Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die
Störungsbeseitigung entstandenen Kosten von ihm allein zu tragen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, starcalling die Änderung seiner Rufnummer, seines Namens, der
Rechtsform und der Bankverbindung bzw. Rechnungsanschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für
Schäden die durch die Unterlassung dieser Pflichten entstehen, schließt die starcalling jegliche Haftung
aus. Bis zum Eingang der Änderungsmitteilung gelten die vom Kunden mitgeteilten Daten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle persönlichen Zugangsdaten, die er im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erhält, geheimzuhalten und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde
wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat starcalling von
einem Mißbrauch oder der Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
starcalling haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten
Gebrauch dieser Daten entstehen.
(6) Der Kunde hat die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) der Telekommunikationsdatenschutzverordnung sowie das
Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0900 Mehrwertdiensterufnummern, die Vorgaben der
RegTP sowie den Verhaltensdkodex der FST e.V. (www.fst-ev.org) zu beachten. Der Kunde ist
verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtsmäßig zu
bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, daß Endkunden keine unverlangte Werbung oder Anrufe
erhalten. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird starcalling den Kunden wegen dieser
Verstöße abmahnen und zur unverzüglichen Unterlassung auffordern. Kommt der Kunde dieser
Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, kann starcalling den Vertrag fristlos kündigen und
Schadenersatz verlangen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet auf Verlangen der starcalling die Art der Verwendung des Nutzungsrechts
an der Mehrwertdiensterufnummer, bzw. die von ihm unter dieser Mehrwertdienstnummer angebotenen
Dienstleistungen und deren Inhalte offenzulegen, sofern sich der Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung
durch den Kunden ergibt.
(8) Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte
anderer Anbieter anbietet oder weitere Unteranbieter zuläßt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur
Einhaltung der Pflichten verpflichten und hat für deren Einhaltung einzustehen.
(9) Der Kunde darf das ihm von starcalling übertragene Nutzungsrecht an der Mehrwertdiensterufnummer
nicht rechtsgeschäftlich ohne Zustimmung von starcalling an Dritte übertragen.
(10) Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen aus den Absätzen 6, 7, 8 und 9 ist er zusätzlich
zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. € 1.000 je Verstoß je Einzelfall verpflichtet. starcalling ist
berechtigt, verwirkte Vertragsstrafen mit Zahlungsansprüchen des Kunden aufzurechnen.
(11) Dem Kunden ist es untersagt, mit der für ihn gerouteten Rufnummer unlauter zu werben bzw. diese
mittels Spamming zu verbreiten. Insbesondere ist das Versenden der Rufnummern mittels SMS oder e-
Mail an Endkunden, ohne deren ausdrückliches Einverständnis untersagt. Bei Missachtung dieser Pflicht,
verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro. Zusätzlich werden dem
Kunden die Vertragsstrafen, die starcalling aufgrund der rechtswidrigen Aktivitäten des Kunden selbst zu
leisten verpflichtet ist, in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden durch die
Regelung nicht berührt.
(12) Der Kunde ist für die Nutzung der Mehrwertdiensterufnummer und die von ihm angebotenen Inhalte
und Service-Dienstleistungen innerhalb seiner Organisation verantwortlich, ebenso für Überwachung und
Sicherheitsmaßnahmen. starcalling wird insoweit vom Kunden von jeglicher Haftung freigestellt.
(13) Der Kunde ist verpflichtet Beschwerden oder Einwendungen von Endkunden selbst auf eigene
Rechnung zu bearbeiten. Soweit Beschwerden von Endkunden wegen Leistungen des Kunden
gegenüber dem Endkunden bei starcalling eingehen, leitet starcalling diese an den Kunden weiter.
(14) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller getroffenen Vereinbarungen und
sämtlicher Informationen über die andere Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
bekannt geworden sind. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit umfasst auf jeden Fall technische,
finanzielle, betriebliche und geschäftliche Informationen der anderen Partei.
(15) starcalling ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien an Dritte zu
übertragen.
(16) starcalling ist nicht verpflichtet, gesetzliche Änderungen der jeweiligen Länder, die für den Kunden
von Bedeutung sind, mitzuteilen. Den Kunden trifft allein die Pflicht, sich über solche Änderungen zu
informieren und auf die neuen Anforderungen entsprechend zu reagieren. Soweit dies Einfluss auf die
von starcalling zu erbringenden Leistungen hat, hat der Kunde dies starcalling mitzuteilen. Der Kunde
stellt starcalling bei Verletzung dieser Pflichten von jeglicher Haftung frei.
(17) starcalling ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 6 TDG genannten Informationen sowie die
ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.
(18) starcalling ist berechtigt, das Routing und die Freischaltung einer Rufnummer bis zur Begleichung
der hierfür anfallenden Kosten durch den Kunden, zu verweigern.
§ 6 Preise, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes bzw. der von ihm beanspruchbaren
Kostenerstattung oder Anbietervergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten.
(2) Zahlungen an den Kunden werden auf ein vom Kunden anzugebendes inländisches Konto des
Kunden eingezahlt. Wünscht der Kunde die Zahlung auf ein ausländisches Konto so hat er die hierdurch
entstehenden Gebühren der eingeschalteten Bank zu tragen.
(3) Die Abrechnung der Verbindungsentgelte gegenüber dem Kunden erfolgt durch starcalling. Die
einzelnen Verbindungsdaten werden nur aufgeschlüsselt, sofern der Kunde einen
Einzelverbindungsnachweis verlangt und soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist.
(4) Der Kunde hat nach Erhalt der Rechnung innerhalb von vier Wochen Einwendungen gegenüber
starcalling anzuzeigen. Danach gilt die Rechnung als durch den Kunden genehmigt.
(5) starcalling ist berechtigt, die Auszahlung der Anbietervergütung ganz oder teilweise zu sperren, wenn
ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden anhängig ist. Während
der Sperrzeit wird der zurückgehaltene Betrag treuhänderisch verwaltet. starcalling hat die
zurückgehaltene Anbietervergütung unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens
an den Kunden auszuzahlen. Die bei der Einbehaltung bei starcalling entstehenden Kosten werden an
den Kunden weitergegeben.
(6) Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien, hervorgerufen durch Verstoß des Kunden gegen
diese AGB insbesondere gegen § 5 Abs. 4, 5 , 6, 7 , 9 dieser AGB oder infolge einer rechtswidrigen
Nutzung der Mehrwertdiensterufnummer behält sich starcalling ein vorläufiges Zurückbehaltungs- oder
Verrechnungsrecht der Vergütungszahlung bis zur endgültigen Klärung und juristischen Feststellung vor.
(7) Die Auszahlung der Anbietervergütung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Auszahlung des
Carriers an starcalling erfolgt ist. starcalling ist berechtigt, die Anbietervergütung bis zur Zahlung des
Carriers an starcalling zu verweigern.
(8) Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde sämtliche Kosten, die mit der Nutzung der
Mehrwertdiensterufnummer in Zusammenhang stehen.
(9) starcalling behält sich das Recht von Sicherungseinbehalten von der Anbietervergütung vor.
(10) Soweit nach Auszahlung der Anbietervergütung durch starcalling an den Kunden Stornos vom
Carrier bei starcalling eingehen, leitet starcalling diese an den Kunden weiter. starcalling wird vom
Kunden insoweit von jeglicher Haftung für Stornos freigestellt. Diese fallen allein in den
Verantwortungsbereich des Kunden. starcalling ist berechtigt, nachträgliche Stornos mit der fälligen
Anbietervergütung aufzurechnen.
(11) Der Kunde erhält die Anbietervergütung inklusive des jeweils geltenden Mehrwertsteuersatzes nur
gegen Vorlage des Umsatzsteuernachweises des zuständigen Finanzamts.
§ 7 Gewährleistung, Haftung, Freistellung
(1) Für etwaige Vermögensschäden haftet starcalling, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei vorsätzlich
herbeigeführten Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten unbeschränkt, bei grob
fahrlässiger Verursachung nur mit einem Höchstbetrag von 5000 Euro. Für die Fälle leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) starcalling haftet nicht für Schäden, die durch die Abschaltung der Mehrwertdiensterufnummer durch
den Carrier aufgrund rechtswidriger oder sonstiger mißbräuchlicher Nutzung durch den Kunden oder
Dritter entstehen. starcalling schließt darüber hinaus jegliche Haftung, für im Verantwortungsbereich des
Kunden liegende Ereignisse, aus, die zur Abschaltung der Wehrwertdiensterufnummer führen. Im
Übrigen haftet starcalling nur bei einer durch sie verschuldeten Abschaltung der
Mehrwertdiensterufnummer.
(3) starcalling haftet nicht für zeitweilige Störungen der von ihr zu erbringenden Leistungen soweit diese
Störungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder technischer
Änderungen an den Anlagen der Partner von starcalling oder wegen sonstiger Maßnahmen erfolgen, die
nicht im Verantwortungsbereich von starcalling liegen.
Ist die Störungsursache vom Kunden zu vertreten, ist der Kunde gegenüber starcalling zum
Aufwendungsersatz verpflichtet.
(4) starcalling stellt dem Kunden nur die Nutzungsrechte an der Mehrwertdiensterufnummer zur
Verfügung und haftet nicht für Endkundenansprüche, die sich aus dem Dienstleistungsinhalt des Kunden
bzw. Dritter ergeben.
(5) Der Kunde haftet für die von ihm angebotenen Inhalte und sonstige in seinem Verantwortungsbereich
liegende haftungsbegründende Ereignisse in vollem Umfang und stellt starcalling von jeglicher Haftung
diesbezüglich frei.
(6) Der Kunde haftet auch für Verletzungen des vorvertraglichen Schuldverhältnisses im Sinne des § 311
Abs. 2 BGB, soweit starcalling dadurch Schäden entstehen.
(7) starcalling gewährleistet dem Kunden, dass sie sich nach besten Kräften bemüht, die von ihr
angebotenen Serviceleistungen nach dem üblichen Stand der Technik gewissenhaft und, soweit sie in
Übereinstimmung mit diesen AGB stehen, in dem Umfang, der angemessen möglich erscheint, zur
Verfügung zu stellen. Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit
starcalling nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder der Termin oder die Eigenschaft nicht
zugesichert waren.
(8) Soweit die Haftung von starcalling wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von starcalling.
(9) Der Kunde haftet gegenüber starcalling für Schäden, die starcalling durch die Verletzung seiner
Pflichten aus § 4.d. Abs. 7 und § 5 Abs. 4, 5, 7, 8, 9 dieser AGB entstehen.
(10) starcalling tritt dem Kunden auf dessen Verlangen Gewährleistungsansprüche gegen
Vertragspartner oder Dritte ab, soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche wegen von diesen
Vertragspartnern oder Dritten verursachten Störungen zustehen. starcalling wird mit der Abtretung
insoweit von der Haftung gegenüber dem Kunden freigestellt.
§ 8 Erfüllungsort, Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin,
wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist, oder er keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(2) Für die von starcalling auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts und
unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
(3) Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder
aufgrund von widersprüchlichen Inhalten unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam
gewordenen Bedingungen durch solche in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige Bedingungen zu
ersetzen.
Stand 18.01.2006 Version: II - 1 - 03/06